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Entschädigung bei angeordneter Quarantäne
Eine Entschädigung für den Verdienstausfall bei angeordneter Quarantäne (auch für Selbständige) kann beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
www.lvr.de/Entschädigung
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