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Zu den steuerlichen Maßnahmen zählt, dass die Finanzverwaltung den von der Krise betroffenen Unternehmen mit zinslosen Steuerstundungen und Herabsetzungen der Vorauszahlungen entgegenkommen wird. Die vereinfachten Antragsformulare können über https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/information/corona heruntergeladen werden.


Die Pressemitteilung im Wortlaut finden Sie hier.

 

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