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RWP - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm
Erstmalig seit dem 1.1.2022 können Zuschüsse zu gewerblichen Investitionen und zur Schaffung wirtschaftsnaher Infrastrukturen beantragt werden.
Wie bei allen Förderprogrammen sind auch hier einige Spielregeln zu beachten. Sollten Sie in absehbarer Zeit (das Programm endet 2027) größere Investitionen planen, so empfehlen wir dringend, zuvor alle Fördermöglichkeiten auszuloten. Die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve steht hier mit den Partnern u.a. von der NRW.BANK und dem dortigen Förderberater Herrn Stephan Kunz jederzeit zur Verfügung. Für eine erste Einordnung sind nachfolgend in Kurzform die wesentlichen Förderbedingungen zum RWP aufbereitet. Sollte dieses Programm womöglich nicht greifen können, gibt es noch zahlreiche weitere Förderprodukte von Bund und Land, so u.a. auch zu dem Thema „Energie-Effizienz“.
Hier nun einige Eckdaten zum „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm“:
Zielgruppe:
- Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter (KMU-Regelung)
- Großunternehmen nur in Ausnahmefällen
Fördervoraussetzungen:
- Güter und Dienstleistungen müssen überwiegend (> 50 %) außerhalb eines Radius von 50 km um die Betriebsstätte abgesetzt werden (Primäreffekt)
- Die förderfähigen Ausgaben des Investitionsvorhabens müssen mindestens 150.000€ betragen.
- Antragsteller darf nicht dem Baugewerbe, der Eisen- und Stahlindustrie, dem Einzelhandel (außer Versandhandel), der Land- und Forstwirtschaft, dem Bergbau, der Energie- und Wasserversorgung, dem Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäusern, der Kunstfaserindustrie, Flughäfen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen oder der betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung angehören.
Förderfähige Vorhaben - KMU:
- Arbeitsplatz schaffende Vorhaben wie Betriebserrichtung, Betriebserweiterung und Betriebsübernahmen (z.B. Nachfolge), falls ansonsten Betriebsschließung droht: Es muss stets ein Mindesteffekt erfüllt werden: mindestens 3 neue Arbeitsplätze bei Betriebserrichtung und mindestens + 10% bei Betriebserweiterung
- Arbeitsplatz sichernde Vorhaben wie
- Betriebsstättenerweiterung, die zugleich eine Kapazitätserweiterung und einen Arbeitsplatzzuwachs von mindestens 5% darstellt,
- Diversifizierung der Produktion in bisher nicht hergestellte Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
Zusätzlich muss der Investitionsbetrag mindestens das 1,5 fache der durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Geschäftsjahre betragen.
- Großunternehmen können nur gefördert werden, wenn ein besonderer Struktureffekt gegeben ist und mindestens 30 neue Arbeitsplätze entstehen. Es muss sich um Investitionen in eine neue Betriebsstätte handeln oder der Diversifizierung der bisherigen Tätigkeit dienen oder um eine komplett neue Tätigkeit in der Betriebsstätte drehen.
Förderquoten für KMU
- Arbeitsplatz schaffende Vorhaben
- 20% für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter)
- 10% für mittlere Unternehmen (<250 Mitarbeiter)
- Arbeitsplatz sichernde Vorhaben
- 15% für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter)
- 10% für mittlere Unternehmen (<250 Mitarbeiter)
Förderfähige Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 400.000€ je neu geschaffenem und in Höhe von 200.000€ je gesichertem Arbeitsplatz anerkannt.
Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn (Bestellung der Investitionen) gestellt und bei der NRW.BANK eingereicht werden. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann auf eigenes Risiko mit der Maßnahme begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Die Bearbeitungsdauer bis zum Förderbescheid liegt bei 3 bis 6 Monaten.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns an: Tel: 02821-7281-11 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!