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Seit dem 1.1.2022 können Zuschüsse zu gewerblichen Investitionen und zur Schaffung wirtschaftsnaher Infrastrukturen beantragt werden.

Wie bei allen Förderprogrammen sind auch hier einige Spielregeln zu beachten. Sollten Sie in absehbarer Zeit (das Programm endet 2027) größere Investitionen planen, so empfehlen wir dringend, zuvor alle Fördermöglichkeiten auszuloten. Die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve steht hier mit den Partnern u.a. von der NRW.BANK und dem dortigen Förderberater Herrn Stephan Kunz jederzeit zur Verfügung. Für eine erste Einordnung sind nachfolgend in Kurzform die wesentlichen Förderbedingungen zum RWP aufbereitet. Sollte dieses Programm womöglich nicht greifen können, gibt es noch zahlreiche weitere Förderprodukte von Bund und Land, so u.a. auch zu dem Thema „Energie-Effizienz“.

 

Zielgruppe:

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter (KMU-Regelung)
  • Großunternehmen nur in Ausnahmefällen

Fördervoraussetzungen:

  • Gewerbe ist aufgeführt in der Positivliste oder der bedingten Positivliste (vorwiegend verarbeitendes Gewerbe). 
  • Die förderfähigen Ausgaben des Investitionsvorhabens müssen mindestens 150.000€ betragen. 
  • Antragsteller darf nicht dem Baugewerbe, der Eisen- und Stahlindustrie, dem Einzelhandel (außer Versandhandel), der Land- und Forstwirtschaft, dem Bergbau, der Energie- und Wasserversorgung, dem Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäusern, der Kunstfaserindustrie, Flughäfen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen oder der betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung angehören.

Förderfähige Vorhaben - KMU:

  • Betriebserrichtung
  • Betriebserweiterung
  • Erstmaliger Erwerb
  • Diversifizierung der Produktion in bisher nicht hergestellte Produkte
  • Änderung Gesamtproduktionsverfahren
  • Betriebsübernahmen (von Schließung bedroht
  • Lohnausgabenbezogene Förderung 

Neu im Rahmen der De Minimis-VO

    • Modernisierung des Produktionsprozesses

Förderquoten für KMU (D-Fördergebiet)

  • 20% für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter)
  • 10% für mittlere Unternehmen (<250 Mitarbeiter)
  • 0% für Großunternehmen 

Förderfähige Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 750.000€ je neu geschaffenem und in Höhe von 500.000€ je gesichertem Arbeitsplatz anerkannt.

 

Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn (Bestellung der Investitionen) gestellt und bei der NRW.BANK eingereicht werden. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann auf eigenes Risiko mit der Maßnahme begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Die Bearbeitungsdauer bis zum Förderbescheid liegt bei etwa 6 Monaten.

 

Für weitere Informationen sprechen Sie uns an: Tel: 02821-7281-11 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!