Seitennavigation


Hauptnavigation


Unternavigation


Hauptinhalt

Bezugsliste Schutzmasken

Die Verwendung von Schutzmasken ist teils aus Gründen des Arbeits- und Hygieneschutzes Pflicht - darüber hinaus ist sie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens seit Montag, 27. April 2020, in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Pflicht.

Uns liegen von gut bekannten Unternehmen der Region einige Angebote und Hinweise zum Bezug von Schutzmasken vor. Diese Hinweise haben wir in eine "Bezugsliste Schutzmasken" mit den Adress- und Kontaktdaten aufgenommen. Die Liste enthält keine Produktbeschreibungen, Qualitäts- und Preisangaben. Abhängig von Ihren spezifischen Anforderungen bitten wir um eigene Nachfragen bei den Anbietern.

Die "Bezugsliste Schutzmasken" finden Sie hier.

 

weitere Rubriken: