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Seniorenresidenz Kranenburg bis auf den letzten Platz besetzt:

Versorgung bleibt bezahlbar –
verarmen wird niemand

podiumsdiskussion kranenburg 520 homepage

Bildunterschrift: Für großes Interesse sorgte in der Seniorenresidenz Kranenburg die Podiumsdiskussion „Pflege! – Rundumversorgung bleibt bezahlbar!?“. Mehr als 100 Gäste aus dem gesamten Kreisgebiet waren nach Kranenburg gekommen.

Kreis Kleve – Kranenburg – Als die Frage des Abends darf wohl bezeichnet werden: „Wenn ich vor mehr als zehn Jahren ein Haus an die Kinder vermacht habe und werde dann zum Pflegefall – müssen diese den geschenkten Wert dann wieder rausrücken?“ „Nein, dann haben sie Glück gehabt“, so Kerstin Rupin-Friedrichs, Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Baumann & Kollegen und Podiumsteilnehmerin in der Seniorenresidenz Kranenburg. „Pflege! Rundumversorgung bleibt bezahlbar!?“ war die Veranstaltung wohl ganz bewusst mit Frage- und Ausrufezeichen überschrieben. Zum Schluss blieb das Ausrufezeichen und die klare Antwort, für die auch Kranenburgs Bürgermeister Günter Steins stand. „Es bleibt keiner allein. Zur Not helfen die öffentlichen Kassen.“

Der von Antenne-Chefredakteur Tommi Bollmann moderierte Abend begann mit einem erkennbaren Stühle rücken, hatten die Organisatoren von Wirtschaftsförderung Kreis Kleve und Seniorenresidenz Kranenburg diesen Ansturm von gut 100 Gästen dann doch nicht erwartet. 75 Mitarbeiter zählt die Seniorenresidenz zur Stunde, weitere 13 Ehrenamtler kommen hinzu, die mit den Angeboten wie jahreszeitlichen Festen, Modenschauen und Offenem Singen die Residenz zu einem besonderen Ziel in der Gemeinde Kranenburg machen.

2.741 Euro monatlich kostet der Aufenthalt für einen zu Pflegenden bei Pflegestufe I, 1.023 Euro davon zahlt die Pflegekasse. Somit sollten im besten Falle 1.718 Euro vom Rentner selbst kommen. Dieser Betrag ist aus den eigenen Einkünften und eventuell vorhandenem Vermögen zu zahlen. Die Juristin Kerstin Rupin-Friedrichs beschrieb: „Das eigene Vermögen muss – so will es der Gesetzgeber – zuerst verwertet werden.“ Bei nicht vorhandenem Vermögen und geringen Einkünften ist unter bestimmten Voraussetzungen „Pflegewohngeld“ zu beantragen. Die eventuell noch verbleibende Differenz kann mit der „Hilfe zur Pflege“ abgedeckt werden. „Für die Unterhaltsverpflichtung von Kindern hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass niemand seine Lebensführung wegen der Zahlung von Elternunterhalt dauerhaft und gravierend einschränken muss, es sei denn, er lebt im Luxus. Ein Zahlen der Kinder für die Eltern sei somit eher der Ausnahmefall. Verarmen werde niemand“, so Rupin-Friedrichs.

Dr. Peter Glück, Leiter der auch für den Kreis Kleve zuständigen Agentur für Arbeit mit Sitz in Wesel, motivierte junge Menschen zur Wahl eines Pflegeberufes. Allerdings solle man auf jeden Fall durch ein Praktikum die persönliche Eignung prüfen. Es sei der Hauptschulabschluss notwendig, die Job-Garantie, so Glück, sei ebenso zu erwarten wie die Chance, leitende Positionen anstreben zu können. Barbara Onckels als Residenzleiterin sprach hier von Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung und gar Heimleitung. In Kranenburg zählt man derzeit zehn Auszubildende. Ziel sei es, diese nach Beendigung ihrer Ausbildung in ein festes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

Pascal Wieners von der AOK wies auf diverse Hilfen der Krankenkasse hin, die das Leben im Alter in gewohnter häuslicher Umgebung auch mit Hilfe finanzieller Förderung ermöglichten. Er brach eine Lanze für die fleißigen ambulanten Pflegedienste, die Einrichtungen der Kurzzeitpflege und motivierte dazu, die Pflegeberater der AOK vor dem vielleicht unvermeidlichen Schritt ins Pflegeheim zu einem Hausbesuch zu bitten.

„Leib und Seele müssen versorgt sein“, lobte indessen Pastor Franz Günter Aengenheyster em. die Seniorenresidenz Kranenburg für die Gottesdienste, die Pflege kirchlicher Bräuche und die Tatsache, dass der alte Mensch hier inmitten der Gemeinde Kranenburg „religiös sein darf“.