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Kreis Kleve – Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt das Innovationspotenzial mittelständischer Unternehmen. Rasches und innovatives Agieren auf die Anforderungen des Marktes ist eine der großen Stärken des Mittelstandes. Diese sollen mit Unterstützung des Landes weiter ausgebaut werden können.
 
Zuschüsse sichern
 
In Zukunft kann der Mittelstand für eine fachkundige Beratung und Begleitung der Innovationsvorhaben durch eine Forschungseinrichtung oder Hochschule einen Innovationsgutschein beantragen. Denn vielfach sind im Vorfeld von Produkt- oder auch Prozessinnovationen Technologierecherchen oder Studien erforderlich. Für die spätere Umsetzung ist sodann die Fertigung von Prototypen, Testserien oder die Entwicklung von Maßnahmen zur Herstellung der Marktreife sinnvoll. Die damit verbundenen Beratungskosten können mit dem so genannten Innovationsgutschein bezuschusst werden. Es werden 50 Prozent der Beratungskosten mit bis zu insgesamt 3.000€ für Vorstudien und mit bis zu insgesamt 6.000€ für umsetzungsorientierte  Maßnahmen bezuschusst. Anträge auf Innovationsgutscheine sind bei der Innovations-Allianz der NRW-Hochschulen e.V. einzureichen.
 
Zudem bietet die NRW.BANK für die mit der Innovation verbundenen Investitionen nochmals zusätzlich zinsverbilligte Darlehen an. Das NRW.Innovationsdarlehen kann über die Hausbank beantragt werden.
 
Für erste Informationen und Hinweise zu den Antragsverfahren steht interessierten Unternehmen bei der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve Norbert Wilder unter 02821-7281-0 als Ansprechpartner zur Verfügung.