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Eine Entschädigung für den Verdienstausfall bei angeordneter Quarantäne (auch für Selbständige) kann beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: 
www.lvr.de/Entschädigung

 

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KfW-Schnellkredit

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit (www.kfw.de) beantragen. Bis zum 30.04.2022 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den Kfw-Schnellkredit abschließen.  Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Das Wichtigste:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für alle Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind 
  • 100% Risikoübernahme durch die KfW 
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank 
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe
    • Maximal 675.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen. Ab 1. Januar 2022 beträgt der maximale Kreditbetrag 890.000 Euro
    • Maximal 1.125.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen. Ab 1. Januar 2022 beträgt der maximale Kreditbetrag 1.500.000 Euro
    • Maximal 1.800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen. Ab 1. Januar 2022 beträgt der maximale Kreditbetrag 2.300.000 Euro
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung 
  • Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist) 

 

Sonderprogramm Corona

Zudem hat die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein Sonderprogramm Corona für junge und etablierte Unternehmen jedweder Größe aufgelegt. Die Förderkredite sind mit einer 90%-igen bzw. 80%-igen Haftungsfreistellung (für KMU bis 250 Mitarbeiter bzw. für größere Unternehmen) verbunden. Eine Kurzübersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Programm finden Sie hier

Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.

NRW.BANK: Das Faltblatt der NRW.BANK zu den Hilfsangeboten können Sie hier herunterladen.

 

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Zu den steuerlichen Maßnahmen zählt, dass die Finanzverwaltung den von der Krise betroffenen Unternehmen mit zinslosen Steuerstundungen und Herabsetzungen der Vorauszahlungen entgegenkommen wird. Die vereinfachten Antragsformulare können über https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/information/corona heruntergeladen werden.


Die Pressemitteilung im Wortlaut finden Sie hier.

 

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Bezugsliste Schutzmasken

Die Verwendung von Schutzmasken ist teils aus Gründen des Arbeits- und Hygieneschutzes Pflicht - darüber hinaus ist sie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens seit Montag, 27. April 2020, in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Pflicht.

Uns liegen von gut bekannten Unternehmen der Region einige Angebote und Hinweise zum Bezug von Schutzmasken vor. Diese Hinweise haben wir in eine "Bezugsliste Schutzmasken" mit den Adress- und Kontaktdaten aufgenommen. Die Liste enthält keine Produktbeschreibungen, Qualitäts- und Preisangaben. Abhängig von Ihren spezifischen Anforderungen bitten wir um eigene Nachfragen bei den Anbietern.

Die "Bezugsliste Schutzmasken" finden Sie hier.

 

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