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Klassifizierung von Ferienhäusern/-wohnungen und Ferienzimmern
Hat die Wohnung aufgrund ihres Gesamt-Zuschnitts überhaupt „Sterne“ verdient? Sind Küche und Esszimmer voneinander getrennt? Hat die Wohnung einen Balkon oder gar einen Zugang zum Garten? Und wird ein „erweitertes“ Frühstück angeboten? Fragen über Fragen, die zwischen dem Vermieter von Ferienwohnungen und der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve stets dann auftreten, wenn eine „Bleibe auf Zeit“ klassifiziert und durch den Deutschen Tourismus Verband mit zwei, drei, vier oder fünf Sternen ausgezeichnet werden soll.
Die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve wurde seitens des Deutschen Tourismusverbandes in Berlin für die verantwortliche Durchführung der Klassifizierung ausgebildet und mit einer Urkunde ausgestattet.
Aktuelle Informationen und Kriterienkataloge gibt der Deutsche Tourismusverband e.V. heraus:
- Informationen für Gastgeberinnen und Gastgeber
- Infobroschüre für Gastgeberinnen und Gastgeber
- Klassifizierungskriterien für Ferienwohnungen und -häuser ab 2022
- Klassifizierungskriterien für Ferienzimmer ab 2022
- DTV-Klassifizierung für Ferienparks
Auf der Internetseite www.deutschertourismusverband.de können Sie sich zusätzlich über die Klassifizierung von Ferienunterkünften informieren.
Möchten Sie Ihre Ferienunterkunft klassifizieren lassen?
Bei weiteren Fragen bzw. bei Interesse an einer Klassifizierung erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 02821 7281-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.